Rechtsprechung
   OLG München, 25.02.2010 - 31 Wx 32/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5187
OLG München, 25.02.2010 - 31 Wx 32/10 (https://dejure.org/2010,5187)
OLG München, Entscheidung vom 25.02.2010 - 31 Wx 32/10 (https://dejure.org/2010,5187)
OLG München, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 31 Wx 32/10 (https://dejure.org/2010,5187)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5187) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsmittelverfahren: anzuwendendes Verfahrensrecht bei Einleitung eines erstinstanzlichen Spruchverfahrens vor dem 1. September 2009

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbare Verfahrensvorschriften im Spruchverfahren in Übergangsfällen

  • rws-verlag.de PDF

    SpruchG § 12; FGG-RG Art. 111

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SpruchG § 12; FGG -RG Art. 111
    Anwendbare Verfahrensvorschriften im Spruchverfahren in Übergangsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 496
  • NZG 2010, 477 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Zweibrücken, 02.10.2017 - 9 W 3/14

    Barwertermittlung nach Squeeze-Out: Gerichtlicher Überprüfungsmaßstab von

    Dabei kommt es für die Frage, welches Verfahrensrecht im Rechtsmittelverfahren anzuwenden ist, allein auf den Zeitpunkt des Antrags auf Durchführung eines Spruchverfahrens an; unerheblich ist, ob die angefochtene Entscheidung nach dem 31. August 2009 ergangen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.07.2013 - 20 W 2/12, juris Rn. 90; OLG München, Beschluss vom 25.02.2010 - 31 Wx 032/10, juris sowie die dort zitierten weiteren Entscheidungen).
  • OLG Stuttgart, 24.07.2013 - 20 W 2/12

    Spruchverfahren: Schätzung des Verkehrswertes des Aktieneigentums

    Dass dies auch für die Neuregelung des SpruchG durch das FGG-RG gilt, ergibt sich bereits aus dem Wortlaut von Art. 111 FGG-RG und ist auch in der Rechtsprechung mehrfach entschieden (vgl. OLG München, ZIP 2010, 496 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 11.06.2014 - 1 W 18/13

    Aktienrechtliches Spruchverfahren bei "Squeeze-out": Anpassung des

    Für Spruchverfahren, in denen, wie hier, der erste Antrag vor dem 1. September 2009 bei Gericht eingegangen ist, gilt daher weiterhin - auch für das Beschwerdeverfahren - das bisherige Verfahrensrecht nach dem FGG und damit die Zwei-Wochen-Frist für die sofortige Beschwerde (BGH AG 2012, 173; OLG München ZIP 2010, 496; Klöcker in Schmidt/Lutter, AktG, 2. Aufl. 2010; § 17 SpruchG Rn. 1, 16 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht